Inklusion
Sonderpädagogische Förderung/ Inklusion
Rechtliche Grundlage:
Im Sinne der UN-Konvention wird Schülerinnen und Schülern die gleichberechtigte Teilhabe an unserer Schule ermöglicht. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Inklusion ist ein Menschenrecht.
Definition:
Der Begriff „Inklusion“ leitet sich ab vom lateinischen Verb „includere“ und bedeutet „einschließen“. Im Gegensatz zum Begriff „Integration“ (Menschen werden in ein vorgegebenes System eingebunden) bedeutet „Inklusion“, dass ein System versucht, sich den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Inklusion bezieht sich infolgedessen auf alle Menschen, die z.B. hier an dieser Schule in irgendeiner Form beteiligt sind und bedeutet nicht zuletzt eine wertschätzende Grundeinstellung anderen Personen gegenüber.
Der Fokus an dieser Stelle liegt bei den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf.
Rahmenbedingungen:
Die Gartetalschule stieg im Schuljahr 2009/2010 in die sonderpädagogische Grundversorgung ein. Unserer Schule stehen für die sonderpädagogische Förderung aktuell 15 Stunden zur Verfügung. Ziel ist es, möglichst alle Schülerinnen und Schüler der Region an der Gartetalschule gemeinsam zu unterrichten und zu fördern.
Inhalt/Organisation der sonderpädagogischen Förderung:
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in den ersten beiden Jahrgängen. Das heißt, dass die Förderschulkraft mit einem höheren Stundenbudget diese Klassen unterstützt. Die Arbeit umfasst hier in den ersten Wochen eine Eingangsdiagnostik und Lernstandserhebung, um darauf aufbauend möglichst frühzeitig mit einer notwendigen Förderung für Kinder mit Lernschwierigkeiten anzusetzen. Weiterhin erfolgt in den 3. und 4. Klassen eine Förderung derjenigen Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sprache, körperliche Entwicklung oder geistige Entwicklung besteht. Je nach Förderschwerpunkt werden Schülerinnen und Schüler zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung werden grundsätzlich zieldifferent unterrichtet. Die Förderung findet dann auch häufig im Rahmen einer Kleinlerngruppe statt.
Außerschulische Unterstützungssysteme:
RZI (seit August 2018), Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum inklusive Schule, Frau Browne, Duderstadt
Mobile Dienste (für unterschiedliche Förderschwerpunkte, z.B. emotional-soziale Entwicklung)
therapeutisches und ärztliches Fachpersonal
SPZ Göttingen
Die sonderpädagogische Förderung an der Gartetalschule hat sich zu einem festen Bestandteil des Schulkonzeptes entwickelt, welches in regelmäßigen Abständen weiter entwickelt wird.



