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Vorschulische Sprachförderung

 

Nach § 54a des Niedersächsischen Schulgesetzes sind Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten zu können, verpflichtet, ab dem 1. August vor dem Einschulungsjahr an vorschulischen  Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Das Sprachfeststellungsverfahren wird durch die Erzieherinnen der Kindergärten, der Lehrkräfte der Gartetalschule und zukünftig auch durch die RIK- Lehrerin   durchgeführt. Sie kann so bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eventuellen Förderbedarf in den Bereichen Verhalten und Motorik erkennen, Eltern beraten und möglicherweise Therapien einleiten, um einen erfolgreichen Schulstart zu gewährleisten (vgl. RIK-Konzept: Zusammenarbeit mit den Kindergärten).

 

Bei festgestelltem Sprachförderbedarf nimmt das Kind an einer wöchentlichen einstündigen Förderung teil, die im Kindergarten oder in der Schule durchgeführt wird. Im Förderunterricht soll das Kind einen altersangemessenen Wortschatz erlernen und diesen sicher anwenden können. Es findet eine integrative und systematische Förderung statt, wie z.B. gezielte Wortschatzarbeit, kindgerechte Visualisierung, Üben von sprachlichen Strukturen. Das eingesetzte Arbeitsmaterial ermuntert zum gemeinsamen Beobachten, folgerichtigen Denken, zum Üben des mündlichen Formulierens und zur Umarbeitung von Bildergeschichten in Rollenspiele etc. Vielfältige Materialien wie Bildkarten, Spiele, ein Kaufmannsladen, Hörtexte etc. sind für diesen Bereich vorhanden.